CORONA

Es besteht keine Maskenpflicht mehr auf dem Schulgelände.

Die Testpflicht ist ab dem 02.05.2022 aufgehoben.

Selbstverständlich dürfen freiwillig Masken getragen werden.

Sollte ein freiwilliger Test positiv sein, informiert bitte die Schule, lasst euer Kind zu Hause und veranlasst einen PCR-Test.

Bei einem positiven Selbsttest in einer Lerngruppe sind die Kinder der Lerngruppe verpflichtet, sich an den folgenden fünf Schultagen selbst zu testen (ABIT-Regelung § 8 Absatz 1 Satz 6 Nds. CoronaVO). Die Tests werden von der Schule bereitgestellt, soweit vorhanden.

Eine Befreiung von der Präsenzpflicht wegen Zugehörigkeit zu einer sog. Risikogruppe für einen schweren Krankheitsverlauf und Distanzlernen ist mangels entsprechender Sonderregelungen nicht mehr vorgesehen.